Strom- und Energiesteuer-Erstattung für Unternehmen ab 100.000 kWh Jahresstromverbrauch
Strom, Erdgas, Flüssiggas und Heizöl sind mit Ökosteuern belegt.
Holen Sie dieses Geld mit Hilfe unserer Spezialkanzlei ganz einfach zurück!
Das rundum sorglos Paket unserer Spezialkanzlei für Sie:
- absolute Fairness: es entstehen keine Kosten bis auf eine reine Erfolgsbeteiligung
- Zeitersparnis: nach einmaliger Erfassung im Portal automatische jährliche Wiederbeantragung der Energiesteuern
- rechtliche Sicherheit: Gesetzesänderungen werden automatisch berücksichtigt
- Prozessentlastungen: für vollentlastungsfähige Prozesse bzw. Branchen kann die gesamte entrichtete Energiesteuer beantragt werden: produzierendes Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft und BHKW-Betreiber
Voraussetzung: das Unternehmen gehört dem produzierenden Gewerbe (zum Beispiel Bäckerei, Metzgerei, Werkzeugbau, Kunststoff, Maschinenbau, Biogas, Produktion und viele mehr) oder der Land- und Forstwirtschaft an.
Beantragen Sie ganz einfach die Berechnung Ihres individuellen Rückerstattungsanspruchs hier:
Ihr Ansprechpartner
Energie Innovativ
Herr Herbert Müller
Am Meßplatz 6
76726 Germersheim
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